Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Datenschutz
§ 1 Terminvereinbarung und Terminabsage
Terminvereinbarungen zwischen der Tierheilpraktikerin
Elisabeth (Lisa) Maria Behrens und dem Tiereigentümer (in Folge Kunde genannt)
werden nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch die
Tierheilpraktikerin gültig. Telefonanrufe, mobile Nachrichten und E-Mails nimmt
die Tierheilpraktikerin während Gesprächen mit Kunden und während Behandlungen
nicht entgegen. Hierfür bittet diese um Verständnis. Die Tierheilpraktikerin
ruft umgehend zurück, sobald es ihr möglich ist. Vereinbarte Termine sind 24h
vorher abzusagen, sonst wird für Vorbereitungen und/oder bereits entstandene
Fahrtkosten der Tierheilpraktikerin eine Pauschale von 30.00 CHF verrechnet. In
Notfällen ist in jedem Fall und umgehend ein Tierarzt zu verständigen!
§ 2 Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden der Kenntnisse
und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie
beim Tier erbringt die Tierheilpraktikerin ihre Dienste gegenüber dem Kunden.
Der Behandlungsvertrag ist gültig ab Terminvereinbarung nach § 1.
Fernbehandlungen und/oder Ferndiagnosen werden seitens der Tierheilpraktikerin
nicht durchgeführt.
§ 3 Haftung
Von der Tierheilpraktikerin werden
Behandlungsmethoden angewendet, die ggf. schulmedizinisch nicht anerkannt sind
und nicht dem aktuellen Stand des wissenschaftlich Nachweisbaren entsprechen,
sondern der Überlieferung und Erfahrung der TCN und TEN entsprechen. Ein
Heilversprechen wird seitens der Tierheilpraktikerin nicht abgegeben und ist
gesetzlich auch nicht zulässig. Etwaige Schäden am Tier, dem Kunden, dritten
Personen und/oder Tieren und Gegenständen während und/oder in Folge von
Behandlungen und Empfehlungen sind von der Haftung durch die
Tierheilpraktikerin ausgeschlossen. Mit der Zustimmung des Kunden zur
Behandlung und seiner Entscheidung Empfehlungen durchzuführen, geht diese
Haftung an den Kunden über.
§ 4 Mitwirkung
Der Kunde ist verpflichtet
persönlich an dem vereinbarten Termin anwesend zu sein oder einen
Bevollmächtigten zu senden. Letzteres bedingt eine schriftliche Vollmacht des
Kunden an den Bevollmächtigten. Eine Behandlung durch die Tierheilpraktikerin
ohne die Anwesenheit des Kunden oder einer bevollmächtigten Person wird aus
rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Kunde kann nicht zu einer weiterführenden aktiven
Mitwirkung verpflichtet werden. Die Tierheilpraktikerin ist jedoch dazu
berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn: der Kunde Beratungsinhalte negiert,
erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose absichtlich unzutreffend und/oder
lückenhaft erteilt werden, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr
gegeben ist, Therapiemaßnahmen vereitelt werden
§ 5 Zahlung
Für meine Dienste steht mir als
Tierheilpraktikerin ein Honorar zu. Es gelten die in der Preisleiste
aufgeführten Sätze. Eine Ausnahme ist eine individuelle schriftliche
Vereinbarung zwischen mir und dem Kunden. Das Honorar für die Leistungen der
Tierheilpraktikerin innerhalb des Ersttermins ist zu Ende des Termins in bar
(CHF oder Euro) gegen Barquittung zu zahlen. Die Honorare der ggf. weiteren
Behandlungstermine sind nach vorheriger Absprache zwischen der
Tierheilpraktikerin und dem Kunden in bar gegen Barquittung oder als
Überweisung nach Rechnungstellung zu zahlen. Die Zustellung der Rechnung
erfolgt auf Wunsch des Kunden per E-Mail oder per Post. Die Zahlungsfrist bei
Überweisungen ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Verzüge der Zahlung werden von der
Tierheilpraktikerin angemahnt und mit einer Verzugs- und Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 5,00 CHF berechnet.
§ 6 Unterlagen
Die Tierheilpraktikerin führt eine
Patientenakte. Eine Einsicht in diese Patientenakte, steht dem Kunden nicht zu.
Auch eine Herausgabe kann der Kunde nicht verlangen. Falls der Kunde eine
Behandlungsakte wünscht, erstellt die Tierheilpraktikerin diese kosten- und
honorarpflichtig aus der Patientenakte. Die Patientenakten werden 10 Jahre nach
der letzten Behandlung des Kundentieres vernichtet. Auf eine Vernichtung wird verzichtet,
wenn dafür plausible Gründe vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke
benötigt wird. Die Unterlagen, welche die Tierheilpraktikerin für den Kunden
erstellt, dürfen nicht an Dritte weitergeben oder sonst in irgendeiner Form veröffentlicht
werden.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden,
dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der
automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere
Benachrichtigung. Kontaktdaten, sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und
Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen an Dritte
ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
Eine Ausnahme hiervon ist die Weitergabe von Informationen an entsprechende
Stellen bezüglich: Meldepflichten der Tierheilpraktikerin nach aktuell gültigem
Seuchenschutzgesetz, Verstoss gegen das geltende Tierschutzgesetz.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Magden. Bei
Stall- oder Hausbesuchen ist der Erfüllungsort der Standort des Stalles oder
der Wohnort des Kunden. Gerichtsstand ist 4310 Rheinfelden.