AGB - Tiertherapie Behrens

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
§ 1 Terminvereinbarung und Terminabsage
Terminvereinbarungen zwischen der Tierheilpraktikerin Elisabeth (Lisa) Maria Behrens und dem Tiereigentümer (in Folge Kunde genannt) werden nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch die Tierheilpraktikerin gültig. Telefonanrufe, mobile Nachrichten und E-Mails nimmt die Tierheilpraktikerin während Gesprächen mit Kunden und während Behandlungen nicht entgegen. Hierfür bittet diese um Verständnis. Die Tierheilpraktikerin ruft umgehend zurück, sobald es ihr möglich ist. Vereinbarte Termine sind 24h vorher abzusagen, sonst wird für Vorbereitungen und/oder bereits entstandene Fahrtkosten der Tierheilpraktikerin eine Pauschale von 30.00 CHF verrechnet. In Notfällen ist in jedem Fall und umgehend ein Tierarzt zu verständigen!
§ 2 Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt die Tierheilpraktikerin ihre Dienste gegenüber dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist gültig ab Terminvereinbarung nach § 1. Fernbehandlungen und/oder Ferndiagnosen werden seitens der Tierheilpraktikerin nicht durchgeführt.
§ 3 Haftung
Von der Tierheilpraktikerin werden Behandlungsmethoden angewendet, die ggf. schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem aktuellen Stand des wissenschaftlich Nachweisbaren entsprechen, sondern der Überlieferung und Erfahrung der TCN und TEN entsprechen. Ein Heilversprechen wird seitens der Tierheilpraktikerin nicht abgegeben und ist gesetzlich auch nicht zulässig. Etwaige Schäden am Tier, dem Kunden, dritten Personen und/oder Tieren und Gegenständen während und/oder in Folge von Behandlungen und Empfehlungen sind von der Haftung durch die Tierheilpraktikerin ausgeschlossen. Mit der Zustimmung des Kunden zur Behandlung und seiner Entscheidung Empfehlungen durchzuführen, geht diese Haftung an den Kunden über.
§ 4 Mitwirkung
Der Kunde ist verpflichtet persönlich an dem vereinbarten Termin anwesend zu sein oder einen Bevollmächtigten zu senden. Letzteres bedingt eine schriftliche Vollmacht des Kunden an den Bevollmächtigten. Eine Behandlung durch die Tierheilpraktikerin ohne die Anwesenheit des Kunden oder einer bevollmächtigten Person wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Kunde kann nicht zu einer weiterführenden aktiven Mitwirkung verpflichtet werden. Die Tierheilpraktikerin ist jedoch dazu berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn: der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose absichtlich unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt werden, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, Therapiemaßnahmen vereitelt werden
§ 5 Zahlung
Für meine Dienste steht mir als Tierheilpraktikerin ein Honorar zu. Es gelten die in der Preisleiste aufgeführten Sätze. Eine Ausnahme ist eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen mir und dem Kunden. Das Honorar für die Leistungen der Tierheilpraktikerin innerhalb des Ersttermins ist zu Ende des Termins in bar (CHF oder Euro) gegen Barquittung zu zahlen. Die Honorare der ggf. weiteren Behandlungstermine sind nach vorheriger Absprache zwischen der Tierheilpraktikerin und dem Kunden in bar gegen Barquittung oder als Überweisung nach Rechnungstellung zu zahlen. Die Zustellung der Rechnung erfolgt auf Wunsch des Kunden per E-Mail oder per Post. Die Zahlungsfrist bei Überweisungen ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Verzüge der Zahlung werden von der Tierheilpraktikerin angemahnt und mit einer Verzugs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 CHF berechnet.
§ 6 Unterlagen
Die Tierheilpraktikerin führt eine Patientenakte. Eine Einsicht in diese Patientenakte, steht dem Kunden nicht zu. Auch eine Herausgabe kann der Kunde nicht verlangen. Falls der Kunde eine Behandlungsakte wünscht, erstellt die Tierheilpraktikerin diese kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Die Patientenakten werden 10 Jahre nach der letzten Behandlung des Kundentieres vernichtet. Auf eine Vernichtung wird verzichtet, wenn dafür plausible Gründe vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird. Die Unterlagen, welche die Tierheilpraktikerin für den Kunden erstellt, dürfen nicht an Dritte weitergeben oder sonst in irgendeiner Form veröffentlicht werden.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung. Kontaktdaten, sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden. Eine Ausnahme hiervon ist die Weitergabe von Informationen an entsprechende Stellen bezüglich: Meldepflichten der Tierheilpraktikerin nach aktuell gültigem Seuchenschutzgesetz, Verstoss gegen das geltende Tierschutzgesetz.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Magden. Bei Stall- oder Hausbesuchen ist der Erfüllungsort der Standort des Stalles oder der Wohnort des Kunden. Gerichtsstand ist 4310 Rheinfelden.
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CH +41 79 942 48 46
D +49 176 6000 2303

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